👉 Hinweis zu den Bereitschaftspraxen:
Die GOIN Bereitschaftspraxen sind Notfallpraxen, d.h. sie sind für Notfälle eingerichtet worden wenn Ihr Hausarzt bzw. der entsprechende Facharzt keinen Termin hat
oder Sie außerhalb der Öffnungszeiten dringend Hilfe benötigen.
Der Eingang erfolgt über die Notaufnahme - Levelingstraße
GO IN Bereitschaftspraxis Ingolstadt
Klinikum Ingolstadt
Krumenauerstr. 25
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 / 886 99 55
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch
Freitag
Samstag, Sonn- und Feiertage
18:00 - 22:00 Uhr
15:00 - 22:00 Uhr
15:00 - 22:00 Uhr
08:00 - 22:00 Uhr
Behandlung in der jeweiligen Kinderarztpraxis.
Siehe Liste unten.
Öffnungszeiten:
Mittwoch 16:00 - 20:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 20:00 Uhr
+ + + Derzeit findet der kinderärztliche
Bereitschaftsdienst bis auf Weiteres NICHT wie gewohnt in den Räumen der Kinder Bereitschaftspraxis GOIN sondern wie folgt statt. + + +
Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Um zum Eingang der GOIN-Bereitschaftspraxis zu gelangen, muss die Notaufnahme passiert und rechter Hand zurückgelassen werden.
Er befindet sich gegenüber eines Spielplatzes.
GO IN Bereitschaftspraxis Neuburg
AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg
Müller-Gnadenegg-Weg 4
86633 Neuburg a.d. Donau
Tel.: 08431 / 54 3000
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag
Samstag, Sonn- und Feiertag
16:00 - 21:00 Uhr
09:00 - 21:00 Uhr
* Außerhalb der angegebenen Zeiten gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Außerhalb und neben den Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis wird die medizinische Versorgung durch den ärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst ergänzt, der von der KVB organisiert und eingeteilt wird; er ist unter der kostenlosen, deutschlandweiten Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Stand der Impfstoff-Entwicklung und Regeln der Elften
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie HIER
Treten Sie mit uns in Kontakt
GOIN-Geschäftsstelle:
Tel.: +49 841 88668-0 Fax: +49 841 88668-18
Mail: info@go-in-ingolstadt.de
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.